Erwachsene, welche bereits ein EFZ oder ein EBA besitzen, haben je nach Branche der früheren Ausbildung die Möglichkeit, eine verkürzte Lehre zu absolvieren. Welche Module der Berufsschule und der überbetrieblichen Kurse an eine Ausbildung angerechnet werden und nicht mehr besucht werden müssen, entscheidet das kantonale Berufsbildungsamt. In den meisten Fällen kannst du dich auf normalem Weg für eine ausgeschriebene Lehrstelle bewerben und den Lehrbetrieb über deine Ausgangslage informieren. Oft übernimmt dieser die nötigen weiteren Abklärungen.
Weiter haben Erwachsene ohne berufliche Grundbildung die Möglichkeit, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erlangen, indem sie die Abschlussprüfung ablegen. Sie müssen eine fünfjährige Berufspraxis nachweisen.
Alle Informationen für die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung findest du hier.